Abgang

Verwendung

Zu den Abgängen gehören folgende Vorgänge:

  • Verlässt eine Beteiligungseinheit einen Konsolidierungskreis vollständig, handelt es sich um einen Vollabgang .

  • Erniedrigen direkte Obereinheiten die Anteile an einer bereits erstkonsolidierten Beteiligungseinheit, handelt es sich um einen Teilabgang .

  • Löst in einer mehrstufigen Hierarchie ein Abgang in einer tiefer gelegenen Hierarchieebene einen weiteren Abgang aus, handelt es sich um eine indirekte Anteilserniedrigung .